Leistungen

24 Stunden Hausnotruf- Wir sind für Sie da!

Hier finden Sie eine kurze Übersicht unserer Leistungen. Ihr Anliegen ist nicht dabei? Sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen weiter.

Grundpflege

Zu unseren umfassenden Kranken- und Altenpflegeleistungen gehören:
– Ganz- und Teilwaschung
– Ausscheidungen
– Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
– Sonderernährung bei implantierter Magensonde (PEG)
– Zubereitung von warmen Speisen
– Lagern und Betten
– Unterstützung der Mobilität

Lassen Sie sich auch in diesem Bereich ganz nach Ihren individuellen Bedürfnissen beraten.

Sie fühlen sich allein unsicher? Sie haben Sorge, dass Sie im Notfall keine Hilfe erhalten?

Stunden Hausnotruf
Tage im Jahr

Wir bieten Ihnen Hausnotrufgeräte. 
Wir beraten Sie gerne und unverbindlich.
Rufen Sie uns einfach an!

Behandlungspflege

Um den Erfolg einer ärztlichen Behandlung sicherzustellen, bieten wir Ihnen zur Unterstützung der ärztlichen Versorgung unsere Leistungen an, z.B. in folgenden Fällen:

  • Verbandswechsel
  • Dekubitusversorgung
  • Insulingabe und Blutzuckermessung
  • Katheterversorgung
  • Medikamentengabe
  • Absaugen
  • Einläufe
  • Überprüfen der Vitalwerte
  • Kompressionsverbände
  • Sondenversorgung bei künstlicher Ernährung
  • Portpflege
  • Stoma versorgung

und vieles mehr.

Genauere Informationen erhalten Sie gerne in einem individuellem Beratungsgespräch!

Einwohner Brilon 31.12.2015
ab 65 Jahre

Pflegeberatung

Wir übernehmen die Durchführung von Pflegeeinsätzen nach § 37 Abs. 3 SGB XI bei Beziehern von Pflegegeld. Weiterhin schulen wir Pflegebedürftige und pflegende Angehörige in Form von Gruppenseminaren oder in Form von individuellen Schulungen in der häuslichen Umgebung gemäß § 45 SGB XI.

Leistungsumfang

– Beratung und Unterstützung der Pflegepersonen
– Pflegeeinsatz mit Beratung des Pflegebedürftigen
– Prüfung von  Pflegehilfsmitteln, die unter Umständen benötigt werden
– Hinweis auf Pflegekurse
– Erstellung einer Ergebnis – Kurzmitteilung
– inklusive Hausbesuchpauschale

Verhinderungspflege

Seit 2015 haben alle pflegebedürftigen Personen ab Pflegegrad 1 Anspruch auf Betreuungsleistungen. Wenn eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen diese Pflege nicht mehr ausüben kann, springen wir ein und entlasten Sie. Die Kosten für die Verhinderungspflege werden von den Pflegekassen nach Antragstellung unter bestimmten Voraussetzungen übernommen.

Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson

Ist eine Pflegeperson wegen:
– Erholungsurlaubs
– Krankheit

oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr. Die Aufwendungen der Pflegekassen betragen 1.612 € im Kalenderjahr, zzgl. max. 806 € aus nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege

 Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema und bieten Ihnen praktikable Lösungen an.

Leistungen der Pflegeversicherung

Im Rahmen der Grundpflege kann der Pflegebedürftige die Hilfe eines Pflegedienstes in Anspruch nehmen. Die Abrechnung erfolgt vom Pflegedienst an die Pflegekasse. Zu diesem Zweck erstellen wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. 

Die Pflegekassen fordern von den Leistungsbeziehern aus der Pflegeversicherung einen Beratungseinsatz (bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährig, bei Pflegegrad 4 und 5 sogar vierteljährlich).

Nutzen Sie diese Möglichkeit der intensiven und kompetenten Beratung zu Ihrem Vorteil. Die Kosten dafür werden übernommen.
Menschen mit einem erheblichen Betreuungseinsatz (z.B. Menschen mit einer Demenz oder einer geistigen Einschränkung) erhalten zusätzliches Geld, das aber auch für diese Betreuung eingesetzt werden muss. Nutzen Sie diese zusätzliche Förderung, um eine optimale Versorgung sicher zu stellen.

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